Mit dem Deutschen Journalistenpreis Neurologie würdigt die Fachgesellschaft exzellente journalistische Arbeiten zu neurologischen Themen, die sich durch sorgfältige Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, allgemeinverständliche Aufbereitung und herausragende journalistische Qualität auszeichnen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, verteilt auf die beiden Kategorien „Wort“ und „Elektronische Medien“. Über die Beiträge entscheidet eine Jury aus renommierten Medienschaffenden und Neurologen.
Mit der Auszeichnung würdigt die DGN auch eine hohe Qualität der Berichterstattung über neuromedizinische Themen. Der Preis soll zudem die gesellschaftliche Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Die Neurologie ist die derzeit mit sechs Prozent pro Jahr am schnellsten wachsende klinische Disziplin. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Anzahl der Neurologinnen und Neurologen etwa verfünffacht. Die Neurologie beschäftigt sich mit allen organischen Erkrankungen des Gehirns, der Nerven sowie mit nervenbedingten Muskelerkrankungen. Wichtige neurologische Erkrankungen sind Schlaganfall, Multiple Sklerose, Epilepsien, Parkinson-Krankheit und Demenzen, aber auch Kopfschmerzen und Migräne, Schwindelsyndrome und viele weitere. Der Deutsche Journalistenpreis Neurologie ist – ohne Industriebeteiligung – ausschließlich von der DGN gestiftet.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Journalistinnen und Journalisten aus den Bereichen Film, Radio, Web und Print, die in deutschsprachigen Medien zu einem neurologischen Thema publizieren – von der Reportage zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von Volkskrankheiten wie Schlaganfall, Demenz oder Parkinson-Krankheit über das Radio-Interview mit Betroffenen bis zum Blog oder zur Gesundheits-App für Laien. Die Beiträge können in den Kategorien „Wort“ (Zeitungen, Zeitschriften, Internet-Texte) oder „Elektronische Medien“ (Film, Hörfunk, Multimedia, Social Media) eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen
Die Beiträge müssen zwischen dem 30. April 2016 und dem 18. April 2017 in einem deutschsprachigen Publikumsmedium veröffentlicht und bisher nicht prämiert worden sein. Pro Autor oder Autorenteam kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich per E-Mail bzw. online und muss enthalten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, kurzen Lebenslauf, Titel und Datum der Veröffentlichung sowie Angaben über das Publikationsorgan; für Printmedien ein gut lesbares PDF-Dokument des Textes; für Rundfunk- und TV-Beiträge eine MP3- oder MPEG-4-Datei; für Online-Beiträge einen Link oder ein PDF-Dokument.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis Dienstag, 18. April 2017 bei der Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) per E-Mail oder per Download-Link (bei größeren Dateimengen) einzureichen.
Weitere Informationen im Internet: www.dgn.org/presse/journalistenpreis