Mit dem Preis würdigt die Fachgesellschaft herausragende journalistische Arbeiten zu neurologischen Themen, die sich durch sorgfältige Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, allgemeinverständliche Aufbereitung und journalistische Qualität auszeichnen. Über die Beiträge entscheidet eine Jury aus renommierten Medienschaffenden und Neurologen.
Teilnehmen können Journalistinnen und Journalisten aus den Bereichen Film, Radio, Web und Print, die in deutschsprachigen Medien zu einem neurologischen Thema publizieren – von der Reportage zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von Volkskrankheiten wie Schlaganfall, Demenz oder Parkinson-Krankheit über das Radio-Interview mit Betroffenen bis zum Blog oder zur Gesundheits-App für Laien. Die Beiträge können in den Kategorien „Wort“ (Zeitungen, Zeitschriften, Internet-Texte) oder „Elektronische Medien“ (Film, Hörfunk, Multimedia, Social Media) eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen
Die Beiträge müssen zwischen dem 1. Juli 2015 und 29. April 2016 in einem deutschsprachigen Publikumsmedium veröffentlicht und bisher nicht prämiert worden sein. Pro Autor oder Autorenteam kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Die Bewerbung darf ausschließlich online erfolgen und muss enthalten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Ort, kurzer Lebenslauf, Titel und Datum der Veröffentlichung sowie Angaben über das Publikationsorgan; für Printmedien ein gut lesbares PDF-Dokument des Textes; für Rundfunk- und TV-Beiträge eine MP3- oder MPEG-4-Datei; für Online-Beiträge einen Link oder ein PDF-Dokument.
Mit der Auszeichnung will die DGN die Berichterstattung über neurologische Themen und deren Qualität fördern sowie die gesellschaftliche Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Der Preis ist ohne Industriebeteiligung ausschließlich von der DGN gestiftet.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis Freitag, 29. April 2016, bei der Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) per E-Mail oder per Downloadlink (bei größeren Dateimengen) einzureichen.