Das Gesetz sieht vor, die Zahl der Berufsgenossenschaften bis Ende 2009 auf neun zu reduzieren. Die Zahl der Unfallkassen soll auf insgesamt 17 sinken. "Wir bedauern allerdings, dass der Gesetzgeber bei dieser engen Zeitvorgabe geblieben ist", so Breuer. "Fusionen brauchen eine gewisse Vorbereitung. Es wäre besser gewesen, hier keinen übermäßigen Zeitdruck aufzubauen."
Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften wird ein so genannter Überaltlastausgleich eingeführt. Zukünftig soll jede Berufsgenossenschaft zunächst die Lasten selbst tragen, die aktuell durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihren Branchen verursacht werden. Der Rest, die so genannte Überaltlast, wird von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. "Es freut uns, dass der Gesetzgeber das Konzept der Selbstverwaltung aufgegriffen hat", sagte DGUV-Hauptgeschäftsführer Breuer. "Die neue Lastenverteilung bringt der Mehrzahl der Unternehmen eine Entlastung, ohne Branchen mit hohen Risiken pauschal zu subventionieren."
Voraussichtlich steigen werden die Beiträge für Unternehmen im Dienstleistungsgewerbe. Für die Umstellung auf die neue Lastenverteilung sieht das UVMG jedoch eine Frist von sechs Jahren vor. Be- und Entlastung werden sich also in Schritten vollziehen und nicht auf einmal.
Ein Aspekt trübte jedoch die insgesamt positive Einschätzung des UVMG. Breuer: "Das Gesetz ersetzt das bisherige Meldeverfahren zur Unfallversicherung, den Lohnnachweis, durch eine Reihe neuer Informationspflichten." Für die Arbeitgeber bedeute dies eine zusätzliche Belastung mit neuer Bürokratie. "Eine an sich begrüßenswerte Initiative zur Entbürokratisierung hat sich damit ins genaue Gegenteil verkehrt."