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"Eine Hausärztin kann das besser beurteilen als ein behördlich vorgegebenes Schema"

Ethikrat-Mitglied Wolfram Henn erklärt im "HERZ heute"-Interview, wie er zu mehr Flexibilität der Hausärzte im Umgang mit der Impfreihenfolge steht und warum wir gerade in Pandemiezeiten mit einem Restrisiko auskommen müssen

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Wer soll wann gegen das Coronavirus geimpft werden? Die Kriterien für die Impfreihenfolge sind klar definiert, um besonders verwundbare Bevölkerungsgruppen zuerst zu impfen. Wichtigstes Ziel dabei: Das Gesundheitssystem „möglichst effizient vor einer drohenden Überlastung durch zu viele Schwerkranke zu schützen“, wie es Ethikrat-Mitglied Prof. Dr. Wolfram Henn im Interview mit der „HERZ heute“-Redaktion der Deutschen Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/interview-ethikratmitglied klarstellt. Das sind insbesondere die ältesten Menschen und solche, die in Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten und im Falle einer Infektion am wahrscheinlichsten im Krankenhaus landen und dort intensivmedizinisch betreut werden müssen. Für vertrebar hält es der Medizinethiker indes, wenn Hausärzte im Zuge der Impfkampagne die Impfreihenfolge unter bestimmten Voraussetzungen flexibler handhaben würden: „Es gibt gute Gründe, den 69-jährigen Herzinsuffizienz-Patienten vor dem topfitten 70-Jährigen zu impfen“, weil das eine Hausärztin besser beurteilen könne als „ein behördlich vorgegebenes Schema“, wie Henn erklärt. Zugleich fordert er, das ethische Konzept dahinter auch in den Praxen aufrechtzuerhalten, „dass zuerst diejenigen geimpft werden müssen, die den Impfstoff am nötigsten brauchen“, und „zugleich individuelle medizinische Kriterien einzubeziehen“.

„Es gibt kein risikofreies Leben“

Schwere Nebenwirkungen in sehr seltenen Einzelfällen beim Impfstoff der Firma Astra-Zeneca hat bei vielen Menschen die Verunsicherung gegenüber der Covid-19-Schutzimpfung verstärkt. Wie steht der Medizinethiker zu Personen, die sich nicht impfen lassen wollen? „Jede Impfung, egal mit welchem zugelassenen Impfstoff, ist um vieles risikoärmer als Impfverzicht“, betont Henn und räumt zugleich ein: „Wir müssen aber schon lernen, dass es kein risikofreies Leben gibt.“ Zu sehr würden wir, so Henn, auf die Wirksamkeit der Impfstoffe in der Verhinderung auftretender Infektionen schauen, nicht aber nach dem viel wichtigeren Kriterium, dem Schutz vor einem schweren Covid-19-Verlauf. „Und da sind nach den bisherigen Daten die verschiedenen Impfstoffe gleichwertig“, bekräftigt Henn. Seine 92-jährige geimpfte Mutter und ihre Altersgenossen, die den Zweiten Weltkrieg noch erlebten, hätten „überhaupt kein Verständnis dafür, dass es Leute gibt, die sich weigern, ein minimales Impfrisiko auf sich zu nehmen, und stattdessen lieber die Pandemie weiterlaufen lassen.“

Fehlende Zulassung: „Heilversuch“ bei schwer chronisch kranken Kindern?

Ein Dilemma für Eltern mit einem sehr gefährdeten schwer chronisch kranken Kind: die Corona-Schutzimpfungen in Deutschland sind bisher nur für Erwachsene zugelassen.  Einen „gangbaren Weg“ erkennt Henn, wohlgemerkt als Privatmann („meine persönliche Meinung – außerhalb des Ethikrates“), wenn Eltern sich im Sinne eines Heilversuches entscheiden, ein schwer herzkrankes Kind mit einem Impfstoff für Erwachsene, der für die Kinder gar nicht zugelassen ist, impfen zu lassen. Der gelernte Genetiker an der Universität des Saarlandes ist zuversichtlich, dass die Impfstoffe für Erwachsene am Ende auch für Kinder und Jugendliche verimpft werden können, betont aber: „Dafür stehen die Studien erst am Anfang, denn dass diese Studien denen an Erwachsenen nachgelagert sind, ist richtig und sinnvoll.“ Besteht aber für Eltern in der aktuellen Phase ein Dilemma mit einem gefährdeten, sehr schwer herzkranken Kind, hält Henn es medizinisch und ethisch für vertretbar, einen Heilversuch zu definieren und eine Impfung „als Einzelmaßnahme nach einer medizinischen Abwägung, vergleichbar einer riskanten Herzoperation“ vorzunehmen.

Das vollständige Interview mit Prof. Wolfram Henn erscheint in der kommenden Ausgabe von HERZ heute 2/2021 im Mai, ist jedoch vorab abrufbar unter www.herzstiftung.de/interview-ethikratmitglied 

Prof. Dr. Wolfram Henn, 59, hat Humanmedizin studiert und leitet die Genetische Beratungsstelle der Universität des Saarlandes. Seit 2013 ist er stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und seit 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates. Als Mitglied des Ethikrates saß er in einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die die Regeln für die Reihenfolge der Impfungen gegen das Corona-Virus festgelegt haben.

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