"Die Empfehlung, sich mit Antibiotika vor einer Endokarditis zu schützen, gilt demnach für Menschen mit operierten Herzklappen, Patienten, die bereits eine Endokarditis durchgemacht haben, Menschen mit bestimmten angeborenen Herzfehlern und Patienten nach einer Herztransplantation, die eine Klappenerkrankung entwickeln", erläutert Dr. med. Christa Gohlke-Bärwolf, Kardiologin im Herz-Zentrum Bad Krozingen und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Diese Patienten sollten immer einen Endokarditis-Ausweis bei sich tragen, in dem auch der Grund für die Prophylaxe vermerkt ist. Die Deutsche Herzstiftung hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie einen den neuen Leitlinien entsprechenden Ausweis herausgegeben.
Für Herzpatienten mit niedrigem oder mittlerem Endokarditis-Risiko ergab eine umfassende Auswertung wissenschaftlicher Studien, dass die medikamentöse Endokarditis-Vorsorge nicht bewiesen und damit nicht notwendig ist. "Unabhängig vom individuellen Risiko für eine Herzinnenwand-Entzündung sollte aber immer auf eine sorgfältige Mundhygiene, gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch geachtet werden, da dies für den Schutz vor einer Endokarditis besonders wichtig ist", betont Dr. Gohlke-Bärwolf.
Detaillierte Informationen mit allen wichtigen Neuerungen und Empfehlungen zum Thema enthält der aktuelle Sonderdruck "Endokarditis-Prophylaxe: Was ist neu?" der Deutschen Herzstiftung, der zusammen mit dem neuen Patientenausweis unter dem Kennwort "Endokarditis-Prophylaxe" bezogen werden kann bei: Deutsche Herzstiftung, Vogtstr. 50, 60322 Frankfurt am Main, oder online unter www.herzstiftung.de