Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.
Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament
Wer z. B. feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.
Der kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ ist erhältlich unter www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder telef. unter 069 955128-400. Oder einfach eine Postkarte mit Absender-Anschrift und Stichwort „Testament“ an: Deutsche Herzstiftung e.V., Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main.
Erbschaften zugunsten der Herz-Kreislauf-Forschung
Die Deutsche Herzstiftung hat den Testamente-Ratgeber im Zuge von Anfragen vieler Menschen herausgegeben, die die Verwendung ihres Nachlasses für einen wohltätigen Zweck genau festlegen möchten. Nachlässe wurden der Deutschen Herzstiftung und der von ihr gegründeten Deutschen Stiftung für Herzforschung für Projekte mit dem Zweck übertragen, die Versorgung von Herzpatienten nachhaltig zu verbessern und die Erforschung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen voranzubringen. Beispiele hierfür sind der Gerd Killian-Fonds zur Stärkung von Forschungsaktivitäten für Kinder mit angeborenem Herzfehler, die Margret Elisabeth Strauß-Projektförderung auf dem Gebiet der dilatativen Kardiomyopathie und der Dr. Ortwin Rusche-Stiftungsfonds für Forschungsvorhaben, die der Innovation von herzchirurgischen Therapieverfahren dienen. Erträge der Herbert und Gertrud Dietze-Stiftung werden für den Aufbau und Betrieb einer sozialrechtlichen Beratungsstelle für Menschen mit angeborenem Herzfehler und deren Angehörige eingesetzt.