Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 754242

Deutsche Herzstiftung e.V. Bockenheimer Landstr. 94-96 60323 Frankfurt am Main, Deutschland http://www.herzstiftung.de
Ansprechpartner:in Herr Pierre König +49 69 955128140

Tabakwerbeverbot: Kinder und Jugendliche vor Raucherkarriere schützen

Herzstiftung appelliert an Bundestagsabgeordnete sich für umfassendes Tabakwerbeverbot einzusetzen. Auch Schadenspotenzial von E-Zigaretten und E-Nikotinprodukten ist zu berücksichtigen

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Tabakwerbung wirkt besonders stark auf Kinder und Jugendliche. Je häufiger sie mit Tabakwerbung in Kontakt kommen, umso höher ist die Gefahr, dass sie später rauchen und Abhängigkeiten für Nikotin in Tabak- und E-Nikotinprodukte entwickeln. Mit dem Ziel, Kinder vor dem Einstieg in die Raucherkarriere zu schützen und Rauchern den Ausstieg aus der Nikotinsucht zu erleichtern, tritt die Deutsche Herzstiftung für ein vollständiges Werbeverbot für Tabak- und E-Zigaretten ein. „120.000 vorzeitige  und vermeidbare Todesfälle pro Jahr in Deutschland durch den Tabakkonsum sollten Grund genug dafür sein, die Werbung für dieses todbringende Produkt zu untersagen, wie es bereits alle anderen EU-Staaten getan haben“, betont der Kardiologe Prof. Dr. med. Helmut Gohlke vom Vorstand der Deutschen Herzstiftung. Zwar trägt der Tabakkonsum jährlich etwa 14 Milliarden Euro an Steuern zum Bundeshaushalt bei. „Die volkswirtschaftlichen Schäden liegen aber mit 79 Milliarden Euro um ein Mehrfaches höher.“ Über 70 % der deutschen Bevölkerung sind Nichtraucher. In einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, die vom Institut Forsa durchgeführt wurde, sprachen sich 69 % der Befragten für ein vollständiges Verbot der Tabakwerbung aus. Ein Tabakwerbeverbot ist eine Maßnahme für den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung – insbesondere aber für den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Weil längst auch E-Zigaretten besonders von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, sollte ein umfassendes Werbeverbot neben herkömmlichen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, E-Tabakerhitzer und sonstige neue E-Nikotinprodukte gleichermaßen gelten, so die Empfehlung der Herzstiftung (www.herzstiftung.de).

Tabakwerbeverbot in der EU: Deutschland ist Schlusslicht

Aus Medienberichten der vergangenen Wochen geht hervor, dass Abgeordnete verschiedener Bundestagsfraktionen ein vollständiges Tabakwerbeverbot befürworten, das allgemein zugängliche Außenwerbung auf Plakaten oder im Kino ab 2020 untersagt. Die Deutsche Herzstiftung, mit ihren rund 105.000 Mitgliedern Deutschlands größte Patientenorganisation auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, begrüßt dies sehr und appelliert an alle Abgebordnete, sich für ein umfassendes Tabakwerbeverbot einzusetzen. Deutschland hat sich bereits 2004 durch Unterzeichnung und Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) zu einem umfassenden Verbot aller Formen von Tabakwerbung verpflichtet. Diese Verpflichtung auch umzusetzen, hat sich für die Bundesregierung bisher als politisch schwierig erwiesen. „Dass eine Umsetzung möglich ist, haben alle anderen EU-Staaten mit umfassenden Tabakwerbeverboten vorgemacht“, so Gohlke.

E-Zigaretten: Unterschätzte Gefahr für Lunge und Herz-Kreislauf-System

Die 2014 in Kraft getretene EU-Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU), die 2016 mit dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) in deutsches Recht umgesetzt wurde, enthält zwar bereits Regelungen zum Werbeverbot für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. Allerdings berücksichtigt die Richtlinie nicht weitere E-Nikotinprodukte wie E-Tabakerhitzer; diese gelangten erst auf den Markt nach der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. Eine Berücksichtigung von E-Nikotinprodukten ist aber unerlässlich für ein vollständiges Tabakwerbeverbot. E-Zigaretten besitzen ein unerwartet hohes Schadenspotenzial für die Lunge und das Herz-Kreislauf-System. Das zeigt eine aktuelle (noch nicht veröffentlichte) Analyse des Aktionsbündnisses Nichtrauchen (ABNR)*, dem auch die Deutsche Herzstiftung angehört. Untersucht wurden 19 aktuellere Studien von 2018 und 2019 zum Vergleich des Schadenspotenzials von E-Zigaretten und Tabakzigaretten. Laut Analyse beträgt die Wirkstärke der E-Zigaretten mindestens 50 % der Wirkstärke des Tabakrauchs. E-Zigaretten lösen laut Analyse nicht nur überproportional stark akute Funktionsstörungen der Lunge, des Herz-Kreislauf- und des Immunsystems aus, sondern schädigen auch die Struktur der Gewebe und werden mit klinisch manifesten Gesundheitsschäden wie Asthma und chronische Bronchitis in Verbindung gebracht. Noch sei nicht bekannt, welche gesundheitsschädlichen Auswirkungen E-Zigaretten nach langanhaltendem Konsum haben. „Aber alle Anzeichen sprechen dafür, dass ihr Dauerkonsum, ebenso wie der Dauerkonsum von Tabakzigaretten, zu lebensbedrohlichen Krankheiten der Lunge und des Herz-Kreislauf-Systems führen kann wie chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), Herzinfarkt und Schlaganfall“, resümieren die Autoren der Analyse.

*Wiebel F.J., Gohlke H., Loddenkemper R., E-Zigaretten: Eine unterschätzte Gefahr für Lunge und Herz-Kreislauf: Vergleich des Schadenspotentials von E-Zigaretten und Tabakzigaretten – Zwischenbilanz zum Weltnichtrauchertag 2019, Frankfurt 2019.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.