Betreiber von Webseiten sowie Entwickler sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb Online teilzunehmen. Der Wettbewerb ist in zwei Kategorien unterteilt: Webseite (Nachrichten/Politik) sowie Onlinespiel. Neu ist in diesem Jahr der thematische Schwerpunkt in der Kategorie Webseite: Gesucht werden Seiten, die sich dem Thema Nachrichten/Politik widmen. Zum einen gelangen die von den Kindern im Zuge der Bewerbung für die Webjury am häufigsten genannten Seiten in den Wettbewerb. Zum anderen ist es im Zuge dieser Änderung für Anbieter und Entwickler von Webseiten erstmals möglich, ihre Angebote für den Wettbewerb auch einzureichen. Bereits zum fünften Mal besteht für die Betreiber von Webseiten und Entwickler die Möglichkeit, Onlinespiele anzumelden. Für beide Kategorien ist der Anmeldeschluss der 1. März 2013.
In den Wettbewerb gelangen Onlinespiele für Kinder von 9 bis 13 Jahre und Webseiten für Kinder bis 13 Jahre, die niedrigschwellig sind, d.h. die kostenfrei und ohne Installation zusätzlicher kostenpflichtiger Software im Internet zugänglich sind. Ebenfalls Bedingung ist, dass sie in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Ausland entwickelt wurden. Die Webseiten müssen bis 1. Juni 2013 im Internet zugänglich sein; die Onlinespiele vom 1. März bis 1. Juni 2013. Jeder Einreicher darf maximal zwei Webseiten und/oder Onlinespiele anmelden.
Infos, Anmeldebögen und Reglement stehen unter www.goldenerspatz.de bereit.
Welche Webseite und welches Onlinespiel für Kinder mit dem GOLDENEN ONLINE SPATZ ausgezeichnet werden, entscheiden zwei fünfköpfige Onlinejurys (Webjury und Onlinespielejury), für die sich noch bis zum 27. Februar 2013 junge Internetspezialisten zwischen 10 und 12 Jahren bewerben können. Der Bewerbungsbogen muss online auf www.goldenerspatz.de ausgefüllt werden.