"Wir begrüßen, dass es nun endlich in Deutschland eine flächendeckende Regelung zum Nichtraucherschutz gibt", erklärt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft.
Unklar ist aber, wie es sich mit dem Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten tatsächlich verhält. Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich zwar darauf geeinigt, das Rauchen in Behörden, Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen weitgehend verbieten zu wollen, in Restaurants und Bars wird der Nichtraucherschutz aber zunehmend aufgeweicht. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gelten für Ein-Raum-Kneipen bereits Ausnahmen. Zudem laufen Klagen zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskotheken-Besitzers aus Heilbronn vor dem Bundesverfassungsgericht.
"Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung beim Nichtraucherschutz!Es kann nicht sein, dass der Bund seiner Fürsorgepflicht den Bürgern gegenüber nicht nachkommt und zulässt, dass die Länder den Nichtraucherschutz derart untergraben können", mahnt Bruns. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für eine rauchfreie Gastronomie vorhanden ist. Nur eine klare und einheitliche Regelung schützt Nichtraucher wirklich.
Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert nun die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes durch zusätzliche Kontrollen in der Gastronomie. "Wo'Nichtraucher' dran steht, sollte auch drinnen kein Qualm sein. Hier sind zusätzliche Kontrollen und die Durchsetzung der in den Gesetzen verankerten Bußgelder zwingend erforderlich", so Bruns.
Jährlich sterben ca. 120.000 Menschen an rauchbedingten Krankheiten, allein 3.300 von ihnen, weil sie jahrelang passiv mitgeraucht haben. Im Gesundheitsbericht der Bundesregierung heißt es sogar, dass jedes zweite Kind in Deutschland passiv raucht. "Hier sind Bund und Länder gefordert eindeutig Stellung zu beziehen und flächendeckend den Nichtraucherschutz zu etablieren", fordert Dr. Bruns.
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