Entsprechend der Mammographie-Vereinbarung erfolgt der Nachweis der fachlichen Befähigung des Arztes unter anderem durch die Teilnahme an einer Fallsammlungsprüfung. Diese findet bei der Kassenärztlichen Vereinigung anhand ausgewählter Mammographieaufnahmen (Fallsammlung) statt, welche von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die hierzu von der Kassenärztlichen Vereinigung beauftragt ist, zur Verfügung gestellt werden. Dem Arzt werden 200 Mammographieaufnahmen von 50 Patientinnen (beide Mammae in jeweils zwei Ebenen) zur Beurteilung vorgelegt. Die Teilnahme an der Beurteilung war erfolgreich, wenn die Qualitätsmerkmale Sensitivität und Spezifität jeweils mindestens 90 Prozent betragen haben bzw. nicht kleiner als die Werte der 2,5 Prozent schlechtesten Prüfergebnisse eines Jahres waren.
"Wir sind froh, dass mammographierende Ärzte in Brustkrebszentren Zugang zu hochwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen erhalten. Dies unterstreicht den hohen Qualitätsanspruch an die Ärzte in zertifzierten Zentren", erklärt Prof. Werner Hohenberger, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft.
Hintergrund: Schon jetzt haben sich bundesweit mehr als 200 Brustkrebszentren erfolgreich der freiwilligen Begutachtung durch die Deutsche Krebsgesellschaft gestellt und ein Gütesiegel erhalten. Ziel der Deutschen Krebsgesellschaft und weiterer medizinischer Fachgesellschaften ist es, die Entstehung von Organkrebszentren mit einem festgelegten qualitativen Anspruch auf freiwilliger Basis zu fördern und somit die Versorgung von Krebspatienten zu verbessern. In diesen Zentren werden betroffene Patienten ganzheitlich und in allen Phasen der Erkrankung betreut und versorgt. Eine ganzheitliche Versorgung von Patienten ist nur durch ein Netzwerk von Spezialisten unterschiedlicher medizinischer und pflegerischer Fachrichtungen möglich, in denen die Fachrichtungen ihre Arbeitsweise gegenseitig auf die Bedürfnisse einer optimalen Patientenversorgung ausrichten. Eine Liste der zertifizierten Zentren finden Sie unter: www.krebsgesellschaft.de/...