Benker hat daran erinnert, dass allein auf bayerischen Autobahnen in den letzten zwei Jahren vier Polizeibeamte bei der Verkehrsunfallaufnahme zu Tode gekommen sind.
Der DPolG Maßnahmenkatalog sieht u. a. Folgendes vor:
- Schaffung einer neuen straßenverkehrsrechtlichen Verhaltensvorschrift:
Beim Erkennen von Unfall- oder Gefahrenstellen, die besonders gekennzeichnet sind, muss die Geschwindigkeit so reduziert werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
- Erweiterung des Straftatbestandes „Straßenverkehrsgefährdung“
Qualifizierung des vorgenannten Verhaltensverstoßes als sogenannte „Todsünde“ zum Straftatbestand.
- Keine Sparversionen bei Fahrzeugbeschaffung für den Autobahneinsatz
- Bessere Erkennbarkeit der Polizeifahrzeuge durch eine andere Farbgebung: Schluss mit der Tarnfarbe grün-silbermetallic!
- Bessere Erkennbarkeit durch besondere Signaleinrichtungen bzw. spezieller Dachaufbauten mit LED-Wechselverkehrszeichen
- Persönliche Ausstattung mit reflektierenden Warnwesten
- Spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für auf der Autobahn dienstleistende Polizeibeamtinnen und –beamte. Ohne Spezialschulung kein Einsatz auf Autobahnen!