Im Jahr 2004 war die Rentenanpassung per Gesetz ausgesetzt worden. Dagegen haben zahlreiche Rentnerinnen und Rentner Widerspruch erhoben.
Nun hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Rentenanpassung 2004 auszusetzen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Fachinformationen 12/2007 Auch bei Herstellungsanspruch nur vier Jahre Rentennachzahlung Kommt es bei einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu einer rückwirkenden Leistung, gilt in entsprechender Anwendung des § 44 Absatz 4 SGB X eine Ausschlussfrist von vier Jahren.
Fachinformationen 13/2007 Freiwillige Beiträge neben Kindererziehungszeiten Bei der Rentenberechnung werden hohe freiwillige Rentenbeiträge ergänzend zu den – später rückwirkend entstandenen – Beitragszeiten für Zeiten der Kindererziehung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze angerechnet. Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig; es gibt auch keine – anteilige – Beitragserstattung.
Die elektronischen „Informationen“ und natürlich auch das vollständige Archiv der letzten Jahre finden Sie direkt unter http://www-deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/... oder auf der Startseite der Internet-Auftritte der bayerischen Regionalträger unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de rechts unter den Top Links.