Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R" (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand" beifügen.
Was muss bei der Steuererklärung eingetragen werden und an welcher Stelle? Aus der Bescheinigung über die Rentenhöhe kann man entnehmen, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen.
Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wurde Anfang des Jahres eine Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2016 gemeldeten Daten automatisch zugesandt.
Soweit eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann man sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter Services/Online-Dienste oder über das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 48088 anfordern. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch von der Rentenversicherung zugesandt.
Weitere Informationen gibt es in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Diese und andere hilfreiche Broschüren können ebenfalls über Internetseite oder telefonisch angefordert werden.