Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie keine Beratungen zur Abgeltungssteuer durchführen. Weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen sind in diesem Zusammenhang tätig.Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 fällig wird. Für die Renten selbst muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
Ausführliche Informationen und Beratung zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorge in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Bürgertelefon 0800 1000 48088.