Diese erhalten im Rahmen der Aktion den ?Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und zur Feststellung der Abgabe?.
Die Rentenversicherung hat die neue Aufgabe durch die Dritte Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 15. Juni 2007 erhalten. Deren Ziel ist es, möglichst alle zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmen zu erfassen und damit die Abgabelast gerechter zu verteilen. Die Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen zu entrichten, die künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten.
Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei Unternehmern ohne Beschäftigte und bei Ausgleichsvereinigungen. Sie behält auch ihre Funktion als Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe. Sämtliche Zahlungen sind daher weiterhin ausschließlich an die Künstlersozialkasse zu leisten. Die Künstlersozialabgabe beträgt zurzeit 5,1 Prozent der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Weitere Informationen zur Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz finden man in den Internetangeboten unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de > Infos für Arbeitgeber. Für die persönliche Beratung steht auch das kostenlose Bürgertelefon 0800100048088 zur Verfügung.