Die Riester-Zulage erhält nur, wer sie beantragt. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines Riester-Vertrages. Der Antrag muss bis Ende 2015 beim Anbieter vorliegen, um die Förderung für 2013 noch zu bekommen.
Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.
Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.
Weitere Informationen dazu gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48088 oder in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.