Mit der aktuellen Rentenerhöhung beläuft sich die Steigerung der Renten seit 2014 auf 12 Prozent im Westen und auf über 16 Prozent im Osten.
Was Rentnerinnen und Rentner jedoch beachten sollten: Auch die Rente zählt zum steuerpflichtigen Einkommen, darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der gegebenenfalls zu versteuernde Anteil der Rente.
Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und wird vom Finanzamt entschieden.
Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.
Hierbei hilft eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. Die Bescheinigung über die Rentenhöhe enthält die Angaben, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen.
Soweit eine Rentenbezugsmitteilung erstmalig benötigt wird, kann man sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter "Services/Online-Dienste" oder über das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 anfordern.
Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.
Weitere Informationen findet man in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Diese und andere hilfreiche Broschüren können ebenfalls über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder telefonisch angefordert werden.