Die Deutsche Rentenversicherung Bund erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch sie die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner benötigt. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die Rente nicht mehr gezahlt werden. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen.
Adressänderungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.