Rentenanpassung
Die unerwartet günstige Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung im vergangenen Jahr führe dazu, dass zum 1. Juli 2007 eine Anhebung der laufenden Renten um 0,54 Prozent vorgenommen wird. „Auch für die Jahre 2008 bis 2010 kommen unsere Schätzungen – auf Basis der Annahmen der Bundesregierung zur Wirtschaftsentwicklung – zu dem Ergebnis, dass positive Rentenanpassungen in vergleichbaren Größenordnungen wie im laufenden Jahr möglich sein werden“, so Buntenbach.
Voraussichtliche Finanzentwicklung 2007 bis 2010
Nach den aktuellen Vorausberechnungen könne der Beitragssatz in der Rentenversicherung von 19,9 Prozent bis zum Jahr 2010 unverändert beibehalten werden, erläutert Buntenbach. Sie warnte davor, “den Beitragssatz von 19,9 Prozent zurückzunehmen, bevor die Nachhaltigkeitsrücklage auf den dafür vorgesehenen Wert von 1,5 Monatsausgaben aufgefüllt ist“.
Altersgrenzenanhebung: Überprüfungsklausel und flankierende Maßnahmen
Im zweiten Teil ihres Berichts erläuterte Buntenbach die im Zusammenhang mit der Altersgrenzenanhebung eingeführte Überprüfungsklausel. Diese verpflichte die Bundesregierung, vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten. Buntenbach erwartet hier insbe-sondere für das Jahr 2010 eine sehr ernsthafte Prüfung. Gleichzeitig sieht sie die Überprüfungsklausel auch als Aufforderung an, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass hier in den kommenden Jahren Verbesserungen erreicht werden.
Auch die Rentenversicherung könne nach den Worten Buntenbachs dazu beitragen, die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer zu verbessern. „Wir werden gemeinsam überlegen müssen, ob die grundsätzliche Ausrichtung und die konkreten Angebote unserer Rehabilitation an die verlängerte Lebensarbeitszeit anzupassen sind“, führte Buntenbach aus.
Im Rahmen der Diskussion, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler zu gestalten, könne die Rentenversicherung auf die bereits bestehenden Möglichkeiten der Teilrente und des so genannten „Rückkaufs“ von Rentenabschlägen verweisen. Die Rentenversicherung begrüße auch Überlegungen, die bestehenden Instrumente zur Flexibilisierung des Übergangs in die Rente weiter zu entwickeln oder zu kombinieren. „Allerdings darf dies nicht zu Lasten und auf Kosten der Solidargemeinschaft der Beitragszahler und Rentner gehen“, betonte Buntenbach zum Abschluss ihres Vortrags.