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Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Planung von zwei Verwaltungsgebäuden

(lifePR) (Berlin, )
In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht beanstandet der Bundesrechnungshof, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Planungen für zwei zu errichtende Verwaltungsgebäude günstiger gestalten könne. Hierzu solle bei den Planungen der Raumbedarf auf das tatsächlich erforderliche Maß verringert und auf unnötige Gebäudetechnik verzichtet werden.

Die Deutsche Rentenversicherung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Der Vorwurf des Bundesrechnungshofs, dass der in Ansatz gebrachte Raumbedarf zu hoch sei, ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht gerechtfertigt. Rund die Hälfte der Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund ist in Berlin in Mietgebäuden untergebracht. Die Planung der beiden Verwaltungsgebäude ist so bemessen, dass keine Überkapazitäten entstehen, da entsprechende Flächen in gemieteten Gebäuden aufgegeben werden. Dies ist wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb war die Maxime für die Planung beider Neubauten, die sich im Eigentum der Deutschen Rentenversicherung Bund befindlichen Grundstücksflächen optimal auszunutzen.

Auch die Kritik an unnötiger Gebäudetechnik ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht gerechtfertigt. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsprozesse ist es ökonomisch sinnvoll, hochreversible Gebäude zu errichten, die die unterschiedlichsten Büroformen ohne tief greifende und kostenträchtige Umbauten ermöglichen. Nur so können die zukünftigen Anforderungen an Büroräumlichkeiten verwirklicht werden. Um die Büros ausreichend und auch Kosten sparend zu belichten, ist auch ein entsprechend hoher Glasflächenanteil notwendig. Die Haustechnik ist so ausgelegt, dass regenerative Energien (z. B. Erdwärme) genutzt werden.

Der Prüfung durch den Bundesrechnungshof lag lediglich eine Vorentwurfsplanung in einem sehr frühen Entwurfsstadium zugrunde. Die Planungen werden in weiteren Bearbeitungsphasen noch optimiert. Dabei werden Anmerkungen des Bundesrechnungshofs berücksichtigt.
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