Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte, die ab 2009 fällig wird. Für die Renten selbst muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Sie keine Beratungen zur Abgeltungssteuer durchführt. Sie stellt ausdrücklich klar, dass hier weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen handeln.