Bild kritisiert, dass in der Renteninformation mit Rentenanpassungen von ein und zwei Prozent gerechnet werde, trotz der Nullrunden der letzten drei Jahre.
Bild irrt, wenn sie von den Nullrunden der letzten drei Jahre auf die langfristige Entwicklung der Renten schließt. Die in den letzten Jahren bestehende wirtschaftliche Schwächephase setzt den gesetzlichen Anpassungsmechanismus der Renten nicht auf Dauer außer Kraft. In den vergangenen 20 Jahren lagen die durchschnittlichen jährlichen Rentenanpassungen in den alten Bundesländern bei rund zwei Prozent, in den neuen Bundesländern seit 1991 sogar deutlich darüber.
Auch stützt sich die Rentenversicherung bei der Hochrechnung der Rentenansprüche auf übereinstimmende Prognosen der Europäischen Union, der Bundesregierung und unabhängiger Forschungsinstitute zur langfristigen Entwicklung der Nominallöhne.
Bild macht im Übrigen nicht deutlich, dass die Hochrechnung in der Renteninformation auch eine Variante enthält, bei der die Renten künftig nicht mehr steigen. Dies ist aber sehr unwahrscheinlich.
Bild kritisiert, dass mögliche Rentenabschläge bei vorzeitigem Bezug der Rente völlig ausgeblendet würden.
Diese Aussage ist falsch. Die Renteninformation enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass ein Rentenbeginn vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu Abschlägen bei der Rente führt.
Bild kritisiert, dass die Folgen einer höheren Rentenbesteuerung nicht erkennbar seien.
Auch dies ist falsch. Die Renteninformation weist an ganz zentraler Stelle und deutlich markiert darauf hin, dass sich die Rentenbesteuerung seit 2005 geändert hat und macht die Folgen deutlich.
Bild sagt, dass die Preise schneller steigen als die Renten und die Altersbezüge später immer weniger wert sind.
Bild weiß hier mehr als die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. In der Vergangenheit lagen die Rentenanpassungen häufig über der Inflationsrate. Bild unterschlägt auch, dass die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis auf die Inflation sowie einen „Inflationsrechner“ enthält, durch den jeder Versicherte individuell und monatsgenau ausgewiesen bekommt, was 100 Euro bei Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze bei einer unterstellten Inflationsrate von 1,5 Prozent noch wert sind. Damit erhält der Versicherte auch ein Instrument, um die Kaufkraftentwicklung der Ansprüche aus der zusätzlichen Altersvorsorge einschätzen zu können. Uns ist nicht bekannt, dass eine private Versicherung bei der Darstellung der Erträge einer Lebensversicherung nach ihrem Ablauf auf die Auswirkungen der Inflation hinweist. Die gesetzliche Rentenversicherung tut es.
Bild sagt ihren Lesern nicht, dass die Renteninformation eine unverzichtbare Voraussetzung für die Planung der zusätzlichen Altersvorsorge ist.