Im Einvernehmen mit den Betroffenen wurden einige Musterverfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit der Art der Rentenanpassung vereinbart und die Entscheidung über die anderen Widersprüche bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Musterverfahren zurückgestellt.
In der zweiten Jahreshälfte des letzten Jahres hat nun das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Rentenanpassung 2000 rechtlich nicht zu beanstanden sind.
Dementsprechend hat die Deutsche Rentenversicherung Bund jetzt über die bisher zurückgestellten Widersprüche entschieden und diese zurückgewiesen. Die Versendung der Widersprüche beginnt in den nächsten Tagen und wird sich über einige Wochen hinziehen.