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Gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft nahezu universelle Alterssicherung

Erste Ergebnisse der Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ präsentiert

(lifePR) (Berlin, )
Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Deutschland nach wie vor als „nahezu universelle Alterssicherung“ bezeichnet werden. Mehr als 95 Prozent der Westdeutschen und nahezu 100 Prozent der Ostdeutschen werden bei Vollendung des 65. Lebensjahres Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erworben haben. Das ist eines der auffälligsten Ergebnisse der Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ (AVID 2005), die im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von TNS Infratest Sozialforschung erstellt wurde; erste Ergebnisse der Studie wurden jetzt auf der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Landshut vorgestellt.

Repräsentative Datenbasis zu den Alterseinkommen der 40- bis 60-Jährigen
Mit der AVID 2005 wurde eine fundierte Datenbasis für die Alterseinkommen der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 geschaffen, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung 40 bis 60 Jahre alt waren. Die Untersuchung ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung dieser Altersgruppe. Sie enthält Informationen aus den Rentenkonten der untersuchten Personen, Befragungsdaten und Fortschreibungsdaten.

Alterseinkommen der jüngeren und älteren Geburtsjahrgänge im Vergleich
In der AVID 2005 werden die bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns fortgeschriebenen Rentenanwartschaften der einbezogenen Personen nach Geburtsjahrgängen differenziert ausgewiesen. Dabei zeigt sich, dass in den alten Ländern die durchschnittlichen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei Männern in allen Geburtsjahrgängen relativ konstant bleiben, während die der Frauen bei den jüngsten Jahrgängen um immerhin acht Prozent höher ausfallen als bei den ältesten.

In den neuen Ländern sind dagegen die ausgewiesenen Anwartschaften im 65. Lebensjahr bei Männern und Frauen in den älteren Geburtsjahrgängen im Durchschnitt höher als bei den jüngeren. Dies kann auch als Ausdruck eines Trends in Richtung auf ein Mehrsäulensystem in der Alterssicherung angesehen werden. Die bei den jüngeren im Durchschnitt geringeren GRV-Anwartschaften werden nämlich durch einen deutlichen Anstieg der Anwartschaften in anderen Systemen – vor allem in der betrieblichen Altersversorgung, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Beamtenversorgung und der privaten Altersvorsorge – im Wesentlichen ausgeglichen.

Bei den Männern in den alten Ländern fällt das persönliche Nettoalterseinkommen bei den jüngsten untersuchten Jahrgängen im Durchschnitt um sechs Prozent geringer aus als für die ältesten. Dies ist vor allem auf die rückläufige Beteiligung bei der Beamtenversorgung und – in geringerem Maße – auch darauf zurückzuführen, dass die fortgeschriebenen Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung und bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei den älteren Jahrgängen etwas höher ausfallen als bei den jüngeren. Im Gegensatz dazu ist das durchschnittliche Nettoalterseinkommen der Frauen in den alten Ländern bei der jüngsten Kohorte um immerhin acht Prozent höher als bei den ältesten untersuchten Geburtsjahrgängen.

Varianten zu besserer Arbeitsmarktentwicklung und Rente mit 67
Um die Rentenanwartschaften der heute 40- bis 60-Jährigen zum Zeitpunkt ihres Rentenbeginns zu ermitteln, werden die bis zum Befragungszeitpunkt zurückgelegten individuellen Biografien bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fortgeschrieben. Im Basisszenario beruht diese Fortschreibung auf der empirischen Entwicklung der Jahre 1992 bis 2001. Damit wird in der Simulation die in diesem Zeitraum deutlich angestiegene Arbeitslosigkeit in die Zukunft projiziert, was insbesondere mit Blick auf die Entwicklung in den neuen Ländern problematisch erscheint. In einem Alternativszenario werden in der AVID 2005 deshalb auch Berechnungen vorgelegt, die für die Fortschreibung der Biografien von einer weniger ungünstigen Arbeitsmarktentwicklung ausgehen. Insbesondere für die Versicherten in den neuen Ländern stellen sich in dieser Variante die GRV-Anwartschaften im 65. Lebensjahr deutlich günstiger dar als im Basisszenario; die durchschnittlichen Anwartschaften der jüngsten Geburtsjahrgänge sind dann nur noch geringfügig niedriger als die der älteren Jahrgänge.

In einer zweiten Variante wird die beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr berücksichtigt. Dazu wird eine rechnerische Verlängerung der vorliegenden Versicherungsverläufe entsprechend der individuellen Verschiebung der Regelaltersgrenze vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Höhe der GRV-Anwartschaften zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze geringfügig günstiger darstellt als beim Rentenalter 65.

Abschlussbericht im Herbst
Die Auswertung der AVID-Daten ist zurzeit noch nicht abgeschlossen; gegenwärtig werden weitere Varianten durchgerechnet. Der Abschlussbericht mit einer umfassenden Dokumentation der Ergebnisse wird im Herbst vorliegen.
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