Frauen und Männer erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleicher Beitragsleistung auch Rentenzahlungen in gleicher Höhe. Darüber hinaus kommen vor allem Frauen in den Genuss von familienpolitischen Leistungen in der Rentenversicherung. Zeiten der Erziehung eines Kindes können die Rente erhöhen, ohne dass in dieser Zeit Beiträge gezahlt werden. Die Altersrente kann hierdurch für jedes Kind um bis zu 138 Euro monatlich höher ausfallen. Um diesen Betrag aufgrund von Beitragszahlungen zu erwerben, müsste man derzeit ca. 31.000 Euro in die Rentenversicherung zahlen. Ein Durchschnittsverdiener müsste knapp 5 ½ Jahre Beiträge zahlen, um den gleichen Rentenbetrag zu erwerben. Auch kommen vor allem Frauen in den Genuss der Aufwertung der Rente durch die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung, auch ohne eigene Beitragszahlung.
In der privaten Rentenversicherung werden Beitrag und Leistung dagegen nach Risikoaspekten berechnet. Anders als in der Rentenversicherung bekommen Frauen für den gleichen Beitrag in der Regel eine niedrigere Rente als Männer, wegen ihrer im Durchschnitt höheren Lebenserwartung und der dadurch bedingt längeren Rentenbezugsdauer. In der privaten Versicherung entstehen anders als in der Rentenversicherung während der Zeit der Kindererziehung ohne Beitragszahlung in der Regel auch keine neuen Anwartschaften. Vor Abschluss einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, die bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu Risikozuschlägen führen kann. Im Extremfall wird der Abschluss der Versi-cherung durch das Unternehmen abgelehnt.
Der implizierte Vorwurf des privaten Versicherungsunternehmens, Frauen seien in der gesetzlichen Rentenversicherung schlechtergestellt und erhielten nur die halbe Rente, ist also abwegig. Es sind gerade die Frauen, die während der Zeit der Kindererziehung oder der Pflege eine Aufwertung ihrer gesetzlichen Rente erhalten können. Und das ohne Beitragszahlung.