Der Gesetzgeber habe der Rentenversicherung vorgegeben, bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten bis zum Jahr 2010 Einsparungen im Umfang von 10 Prozent der Kosten des Jahres 2004 zu erreichen. Hierzu hätten sich alle Rentenversicherungsträger auf Orientierungsgrößen verständigt. Diese habe die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2006 nicht nur eingehalten sondern merklich unterschritten. „Die Tendenz für das laufende Jahr weist in dieselbe Richtung“, so Kleiner.
Handlungsfelder in der Rehabilitation
Ein zweites großes Feld auf dem das Organisationsgesetz wirke, sei die Rehabilitation. „Auch hier gilt es, Effizienzreserven aufzuspüren und Wirtschaftlichkeitspotenziale auszuschöpfen“, führte Kleiner aus. Vor dem Hintergrund der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr werde die Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung vor neue Herausforderungen gestellt. Ziel müsse es sein, passgenaue Konzepte für ältere Menschen zu erarbeiten, damit diesen ein längeres und kontinuierliches Verbleiben in der Erwerbstätigkeit möglich werde.
Nach Rückgängen in den Vorjahren seien die Antrags- und Bewilligungszahlen im vergangenen Jahr wieder angestiegen. So seien von der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2006 rund 425.000 medizinische Rehabilitationsleistungen und ca. 60.000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt worden.
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Erwerbsleben hängt im hohen Maße davon ab, dass berufsbezogene Problemstellungen schon während der medizinischen Rehabilitation festgestellt und gelöst würden. Durch die Aufnahme berufsbezogener Elemente in die Rehabilitationskonzepte leiste die Deutsche Rentenversicherung Bund einen maßgeblichen Beitrag im Bereich der medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation, führte Kleiner aus.
Zur nachhaltigen Niveausicherung bzw. dem Ausbau des hohen Standards von Rehabilitationsleistungen, „hat die Rentenversicherung seit mehr als 10 Jahren ein Qualitätssicherungssystem in der Rehabilitation etabliert, das richtungsweisend und Maßstab setzend auch für andere Bereiche der gesundheitlichen Versorgung ist“, betonte Kleiner.
Eigene Rehakliniken
Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreibe 22 Rehazentren an 22 Standorten. Durch den Betrieb eigener Kliniken verfüge die Deutsche Rentenversicherung Bund über Erfahrungen, die unverzichtbar seien, wenn es denn gelte, für alle Leistungserbringer verbindliche Standards festzulegen und neue methodische Ansätze in der Rehabilitation zu etablieren, so Kleiner. Um die Träger eigenen Rehakliniken unter Beachtung der Qualität noch wirtschaftlicher als bisher zu führen, seien vom Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund Grundsätze der Koordinierung der Planung von Rehabilitationsleistungen beschlossen worden. Hierzu gehöre eine Marktpreisorientierung und ein Benchmarking der eigenen Kliniken. Ferner wurden zur Ermittlung des Bedarfs an regionalen Rehabilitationskapazitäten fünf Regionalverbünde geschaffen. Schließlich sollen durch die Bildung von Rehazentren Synergieeffekte an gemeinsamen Standorten genutzt werden.
Die bisher aufgebauten effektiven Versorgungsstrukturen gelte es nun weiter zu optimieren und fortzuentwickeln, damit die Träger eigenen Einrichtungen zukunftssicher ausgerichtet erfolgreich am Markt platziert werden könnten, so Kleiner.