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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Neue Hinzuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar angehoben

Rentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro dazuverdienen

(lifePR) (Bochum, )
Altersrentner dürfen jetzt 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich dazuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Sie gilt für Rentner unter 65 Jahre in den alten und neuen Bundesländern, teilt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit.

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wurde bisher oftmals mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon seit 2003 bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Dem wurde nun abgeholfen.

Auch bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit sowie der Knappschaftsausgleichsleistung gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat.

Wer heute schon über 65 Jahre alt ist und Rente bezieht, kann wie bisher unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
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