Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wurde bisher oftmals mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon seit 2003 bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Dem wurde nun abgeholfen.
Auch bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit sowie der Knappschaftsausgleichsleistung gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat.
Wer heute schon über 65 Jahre alt ist und Rente bezieht, kann wie bisher unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.