Ohne die Umlage U2 würden Arbeitgeber unter Umständen vor erheblichen finanziellen Belastungen stehen, wenn Arbeitnehmerinnen schwanger werden. Sie müssen beispielsweise einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen zahlen. Darüber hinaus ist für den Fall eines Beschäftigungsverbotes der Mitarbeiterin der Verdienst als Mutterschutzlohn weiter zu zahlen. Um diese Risiken abzusichern, hat der Gesetzgeber das Ausgleichsverfahren U2 geschaffen. Damit zahlen alle Arbeitgeber in die Arbeitgeberversicherungen ein, die meist bei der Krankenkasse der Arbeitnehmer angesiedelt ist.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und der Mutterschutzlohn werden zu 100 Prozent von der Arbeitgeberversicherung der KNAPPSCHAFT, die für jeden frei wählbar ist, erstattet. Dem Arbeitgeber entstehen hierdurch also keine finanziellen Nachteile. Nähere Informationen: www.arbeitgeberversicherung.de