Mit dem geplanten "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" wird die bewährte Pflegeversicherung an wichtige neue Herausforderungen einer Gesellschaft mit immer mehr Älteren und Pflegebedürftigen angepasst.
Besonders positiv bewertet die Knappschaft die Anhebung der Leistungen in den einzelnen Pflegestufen. Daneben ist es ein ganz wichtiger Schritt, dass der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten anerkannt und die Leistungen angehoben werden. Zudem wird die Pflegeversicherung wie bisher auch in Modelle der Integrierten Versorgung einbezogen. Die integrierte Versorgung ist das Versorgungsmodell der Zukunft. Gerade die Knappschaft hat hier mit ihren seit Jahren bewährten zukunftsweisenden Projekten große Erfolge erreicht.
Wohnortnahe Pflegestützpunkte und so genannte Pflegeberater (Fallmanager) sollen in Zukunft für eine noch bessere Betreuung und Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien Sorge tragen. Die Knappschaft ist davon überzeugt, dass ein ganzheitliches Kundenmanagement für die Kranken- und Pflegekassen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige verstärkt unterstützen wird und gegebenenfalls als Ansprechpartner zu allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen beraten kann.