Erfolgt die Dialyse in einer Vertragseinrichtung der Abkommensstaaten, ist in der Regel eine vollständige Kostenübernahme durch den jeweiligen ausländischen Versicherungsträger möglich. An einer Dialyse in einer Nichtvertragseinrichtung der EWR-Länder beteiligt sich die Knappschaft mit höchstens 189 Euro pro Dialyse. Auch für Reiseländer, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht, gilt diese Zuschusshöhe. Der Anspruch ist generell auf sechs Wochen im Jahr beschränkt.
Knappschaftlich versicherte Dialyse-Patienten sollten sich vor einer geplanten Reise wegen einer rechtzeitigen Terminabsprache mit der ausländischen Dialyse-Einrichtung und ihrer Knappschafts-Geschäftsstelle wegen einer möglichen Kostenzusage in Verbindung setzen. "In der Geschäftsstelle werden sie umfassend beraten und erhalten einen Anspruchsnachweis", so Hans-Jürgen Fries.
Weitere Informationen gibt es am Service-Telefon der Knappschaft unter www.knappschaft.de.