In einem Positionspapier begrüßt die 60-köpfige Vertreterversammlung, die sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzt, ausdrücklich Vorschläge, die die bewährten Strukturen der Selbstverwaltung erhalten und angemessen weiterentwickeln sollen. Die folgenden Eckpunkte müssen dabei berücksichtigt werden: Die Selbstverwaltung ist ein Kernelement der bundesdeutschen Gesellschaftsordnung. Sie dient der praktischen Verwirklichung des sozialen Rechtsstaats und stellt eine wichtige Basis für den sozialen Frieden dar. Sie schafft Bürgernähe, stärkt das Demokratieprinzip und ermöglicht die gesellschaftliche Mitbestimmung. Die ehrenamtlich gewählten Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten fungieren als Vermittler zwischen Bürger und Verwaltung.
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland fordert zudem, bei einer Reform der sozialen Selbstverwaltung deren Grundprinzipien zu stärken. Hierzu gehören insbesondere die Förderung des freiwilligen Engagements sowie die paritätische Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern in der Selbstverwaltung. Letztere ist eine der Grundpfeiler der sozialen Selbstverwaltung.