Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Rheinland verschickte in den letzten vier Monaten über 4600 Erhebungsbögen. Nach ihrer Auswertung teilt der Betriebsprüfdienst dem Arbeitgeber mit, ob er die Künstlersozialabgabe zahlen muss. Sie beträgt in diesem Jahr 5,1 Prozent und wird direkt an die KSK in Wilhelmshaven gezahlt. Die KSK bleibt also weiterhin Einzugsstelle und erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Künstlersozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland überwacht aber die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Künstlersozialabgabe im Rahmen der Betriebsprüfung.
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