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Rentenversicherung prüft Künstlersozialabgaben Neue Aufgabe für Deutsche Rentenversicherung Rheinland

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland prüft ab sofort, welche Arbeitgeber Künstlersozialabgaben zahlen müssen. Bisher war das ausschließlich Aufgabe der Künstlersozialkasse (KSK). Nicht alle Unternehmen wissen, dass die Künstlersozialabgabe anfällt, wenn sie regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergeben. Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise Grafiker, Designer, Fotografen, Musiker, Schriftsteller oder Journalisten. Sie arbeiten oft auch in Bereichen wie Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit, also außerhalb der Kunst- und Kulturbranche. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die Künstlersozialabgabe zahlen.

Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Rheinland verschickte in den letzten vier Monaten über 4600 Erhebungsbögen. Nach ihrer Auswertung teilt der Betriebsprüfdienst dem Arbeitgeber mit, ob er die Künstlersozialabgabe zahlen muss. Sie beträgt in diesem Jahr 5,1 Prozent und wird direkt an die KSK in Wilhelmshaven gezahlt. Die KSK bleibt also weiterhin Einzugsstelle und erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Künstlersozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland überwacht aber die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Künstlersozialabgabe im Rahmen der Betriebsprüfung.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unseren Internetseiten unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de abrufen.
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