Seit dem Jahr 2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung der Renten geändert. Statt der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung findet nun regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase zu versteuern sind.
Die Finanzverwaltung benötigt für die Einkommensteuererklärung 2007 die ausgefüllte Anlage R (Renten und andere Leistungen). Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2007, der in die Anlage R übertragen werden kann. Außerdem werden ggf. die vom Rentner gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bescheinigt, die auf Seite 3 des Mantelbogens unter den Sonderausgaben einzutragen sind.
Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der individuellen Versicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer +49(800)100048011 angefordert werden und kommt dann per Post nach Hause.