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Die geplante degressive 6 % Neubau-AfA gilt nicht für Gebäude mit Baubeginn vor 01.10.2023. Das birgt Haftungsrisiken für Immobilien-Vermittler.

Sie erhalten die drei wichtigsten Kriterien für den Vertrieb.

(lifePR) (Bad Aibling, )
Die geplante degressive 6 % Neubau-AfA gilt nicht für Gebäude mit Baubeginn vor 01.10.2023. Das birgt Haftungsrisiken für Immobilien-Vermittler.

Hurra, die neue Neubau-Afa kommt! Wir werden nun alle reich." Solche und ähnliche Sätze hört Curt-Rudolf Christof, Vorstand der Deutsche Sachwert Kontor AG mit Sitz in Bad Aibling fast täglich. Die Vorfreude in der Immobilienbranche ist groß. Doch es kursieren viele Fehlinformationen.

Um mögliche Falschberatungen und damit Haftungsrisiken für Vermittler und Finanzdienstleister zu vermeiden mahnt Christof vor blinder Euphorie und Aktionismus. Die neue AfA gilt nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Die für den Vertrieb zunächst wichtigsten Antworten lauten:
  1. Die degressive Abschreibung (AfA) mit 6 % p. a. gilt nur für Wohngebäude, deren Baubeginn nach dem 01.10.2023 erfolgt ist.
  2. Für alle Gebäude die sich vor dem 01.10.2023 bereits in Bau befinden gilt die bisherige lineare Abschreibnung (AfA) von 3 % p. a.
  3. Der Kaufvertrag muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Die im Bundestag beschlossene Modifizierung der bisherigen linearen Neubau-Afa ab einem Effizienzstandard 55 (EH55) bei Kapitalanlage-Immobilien zur Vermietung und zur Schaffung von neuem Mietwohnraum wird im Wachstumschancengesetzt geregelt. Zunächst bleibt hierzu festzuhalten, der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Eine erhöhte degressive Sonderabschreibung soll den Wohnungsbau beflügeln. Sechs Jahre lang können die Investitionskosten beim Wohnungsbau von der Steuer abgeschrieben werden. Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils sechs Prozent des Restwertes geltend gemacht werden. Ein Wechsel zur Linearabschreibung ist möglich. Weitere Details finden Sie unter Quelle: (hier klicken)

Wohngebäude die sich bereits vor dem 01.10.2023 in Bau befanden bieten dem Kaufinteressenten dafür drei andere Vorteile.

1. jeder bereits erfolgte Baufortschritt verringert das Fertigstellungsrisiko für den Käufer

2. eine kurze Restbauzeit und die baldige Fertigstellung bedeuten bei der Finanzierung geringe Kosten, weil
  • baldige Mieteinnahme
  • keine/wenig Bauzeitzinsen
  • keine/wenig Bereitstellungszinsen
3. Die lineare Afa bedeutet für den Investor die gleichmäßige Verteilung Abschreibung über die gesamte Laufzeit. Anders als bei der degressiven Afa erfolgt also keine stufenartige Reduzierung der Abschreibung. Der Eigentümer kann damit auch weitestgehend abgekoppelt von seinem künftigen Erwerbseinkommen seine Investition und seinen Liquiditätsstrom einfacher und klar planen.

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Deutsche Sachwert Kontor AG

Deutsche Sachwert Kontor AG:

• Spezialanbieter von außergewöhnlichen Liegenschaften in attraktiven Metropolregionen in Süddeutschland und und Ostdeutschland. Der Wirtschaftsraum Leipzig/Halle/Dresden/Meißen steht dabei im Focus. Wir bieten außergewöhnliche Liegenschaften nach §§ 7h, 7i EStG Denkmalschutz Sanierung, nach §7b EStG Neubau- und Zweitmarkt-Bestandsimmobilien sowie attraktive betreutes Wohnen und Pflege-Appartements. Wir stehen für qualitativ hochwertige Bauausführungen in der Mittel- und Premiumklasse, bis in den "High-End-Bereich". Wir bieten auf Wunsch ein ganzheitliches Immobilienkonzept - Produktqualität, Dienstleistung und Vertriebsethik stehen dabei im Mittelpunkt. Eine Besichtigung vor Ort, inklusive Referenzgebäuden wird Sie von der außergewöhnlichen Qualität überzeugen.

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