„Hurra, die neue Neubau-Afa kommt! Wir werden nun alle reich." Solche und ähnliche Sätze hört Curt-Rudolf Christof, Vorstand der Deutsche Sachwert Kontor AG mit Sitz in Bad Aibling fast täglich. Die Vorfreude in der Immobilienbranche ist groß. Doch es kursieren viele Fehlinformationen.
Um mögliche Falschberatungen und damit Haftungsrisiken für Vermittler und Finanzdienstleister zu vermeiden mahnt Christof vor blinder Euphorie und Aktionismus. Die neue AfA gilt nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Die für den Vertrieb zunächst wichtigsten Antworten lauten:
- Die degressive Abschreibung (AfA) mit 6 % p. a. gilt nur für Wohngebäude, deren Baubeginn nach dem 01.10.2023 erfolgt ist.
- Für alle Gebäude die sich vor dem 01.10.2023 bereits in Bau befinden gilt die bisherige lineare Abschreibnung (AfA) von 3 % p. a.
- Der Kaufvertrag muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Wohngebäude die sich bereits vor dem 01.10.2023 in Bau befanden bieten dem Kaufinteressenten dafür drei andere Vorteile.
1. jeder bereits erfolgte Baufortschritt verringert das Fertigstellungsrisiko für den Käufer
2. eine kurze Restbauzeit und die baldige Fertigstellung bedeuten bei der Finanzierung geringe Kosten, weil
- baldige Mieteinnahme
- keine/wenig Bauzeitzinsen
- keine/wenig Bereitstellungszinsen
Das Angebot DSK Nr. 53 Theresien Residenz 3 Betreutes Wohnen in 06862 Dessau-Roßlau verfügt exakt über die obenstehenden Eigenschaften.
Weitere Vorteile sind:
- KfW55 Zuschuss rund 26.250 € je Wohnung
- 4 % Mietrendite (20 Jahre indexiert)
- Finanzierung bis 90 % des Kaufpreises möglich