Anlässlich des heutigen einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Gesetz über Cannabis als Medizin erklärt Prof. Dr. Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.:
Das Gesetz sichert Patientinnen und Patienten im Einzelfall nötige Therapieoptionen, die bisher nur mit großen Hürden und oftmals hohen individuellen Kosten verfügbar gewesen wären.
Wir begrüßen die heute erfolgte Beschlussfassung. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. wird auch zukünftig mit ihrer Expertise dazu beitragen, die Umsetzung des Gesetzes etwa bei der therapiebegleitenden Qualitätssicherung oder aber Versorgungsforschung zu begleiten sowie die Qualität der Therapie durch Standards, Leitlinien und Schulung zu fördern.
Etwa 23 Mio. Deutsche (28 %) berichten über chronische Schmerzen, 95 % davon über chronische Schmerzen, die nicht durch Tumorerkrankungen bedingt sind. Legt man die „Messlatte“ der Beeinträchtigung durch die Schmerzen zugrunde, so erfüllen 6 Mio. Deutsche die Kriterien eines chronischen, nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes. Die Zahl chronischer, nicht tumorbedingter Schmerzen mit starker Beeinträchtigung und assoziierten psychischen Beeinträchtigungen (Schmerzkrankheit) liegt bei 2,2 Mio. Deutschen.