„Das ist ein Meilenstein für den organisierten Sport in Deutschland. Gewalt hat in unseren Sportvereinen und -verbänden keinen Platz und ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass wir jeglicher Form von Gewalt im Sport entschieden entgegentreten. Wer sich nicht daran hält, ist im Sport nicht willkommen und muss mit Sanktionen rechnen. Wir wollen mit dem Safe Sport Code einen Wandel einleiten, indem wir Vertrauen schaffen, indem wir im Sport eine Kultur des Hinsehens und des Handelns stärken und dabei kann der Safe Sport Code helfen", erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Der Safe Sport Code verbietet interpersonale Gewalt in allen Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) auch unterhalb der strafrechtlichen Schwelle und ermöglicht die sportrechtliche Sanktionierung unabhängig von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Aus Studien ist bekannt, dass interpersonale Gewalt im Sport meistens unterhalb der Strafbarkeitsgrenze des Strafrechts liegt, beispielsweise in Form rein schikanöser Trainingsanweisungen für Athlet*innen oder sexistischer Äußerungen. Der Safe Sport Code ermöglicht es in Zukunft, auch gegen diese Art von Fällen vorzugehen z. B. mit einem Lizenzentzug, einem Ausschluss aus der Organisation oder finanziellen Strafen gegen Täter*innen.
Der Code wird im Dezember der Mitgliederversammlung des DOSB zur Abstimmung vorgelegt und soll dort beschlossen werden. Der Safe Sport Code wird vom DOSB als sportartübergreifendes Musterregelwerk für alle Verbände und Vereine im organisierten Sport zur Verfügung gestellt, damit diese ihn für sich nutzen können. Bereits auf der vergangenen Konferenz der Landessportbünde am 11./12. Oktober in Schwerin haben alle 16 Landessportbünde in einem Beschluss ihre Unterstützung für den Code zugesichert und sich zudem eine Selbstverpflichtung auferlegt, bis spätestens Ende 2028 den Safe Sport Code auf ihren Mitgliederversammlungen zum Beschluss vorzulegen, mit dem Ziel, ihn in ihren Satzungen zu verankern.
Im Anhang des Codes sind sogenannte „Muster-Verhaltensregeln Safe Sport“ enthalten, die die Anwendung des Regelwerks im Vereins- und Verbandsalltag erleichtern sollen. Die Verhaltensregeln sind als Mindeststandard angelegt und bieten die Möglichkeit der Ergänzung, um sportartspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Damit Sportorganisationen ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen rechtssicher an den Safe Sport Code binden können, ist eine Verankerung in der Satzung der jeweiligen Sportorganisation notwendig. Inwiefern die Organisation für die Untersuchung und Sanktionierung von Fällen von interpersonaler Gewalt eigene Strukturen aufbaut, wie z. B. ein Verbands-Schiedsgericht, oder damit eine externe Organisation, wie etwa das noch zu errichtende Zentrum für Safe Sport, beauftragt, liegt im Ermessen der jeweiligen Sportorganisation.
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln) haben im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung 2023/24 einen Safe Sport Code erarbeitet. Dieser wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Stakeholderprozesses des DOSB von Univ.-Prof. Dr. Nolte und Dr. Bechtel weiterentwickelt und nun als Muster-Safe Sport Code für den organisierten Sport veröffentlicht.
Weiterführende Dokumente
FAQs zum Safe Sport Code
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
Weitere Informationen: www.safesport.dosb.de