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Rußfilter-Nachrüstung: Billigsysteme fallen bei behördlicher Nachprüfung durch

(lifePR) (Berlin, )
Zwei untersuchte Fabrikate erfüllen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Filterwirkung für gefährlichen Feinstaub – Deutsche Umwelthilfe fordert von Verkehrs- und Umweltministerium die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: Sofortiger Verkaufsstopp und Rückrufaktion für bereits eingebaute ca. 50.000 Scheinfilter "zwingend notwendige Konsequenz" zum Schutz von Verbraucher und Umwelt

Zwei der in den vergangenen Monaten in die Kritik geratenen Billig-Partikelminderungssysteme für die Nachrüstung von Diesel-Pkw sind nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) nun auch bei der durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordneten stichprobenhaften Wirksamkeitsüberprüfung durch Gutachter des TÜV Nord durchgefallen. Der TÜV Nord hatte die Überprüfungen von zwei Einzelsystemen nach dem staatlich festgelegten Prüfverfahren im Auftrag des KBA durchgeführt, nachdem die DUH vor zwei Monaten von Autoherstellern und Ersatzteilehändlern in Auftrag gegebene Vergleichstests von Marken- und Billigfiltern veröffentlichte, die alle eine mangelhafte bis katastrophal niedrige Filterwirkung bei den Billigfiltern ergeben hatten. Die Ergebnisse der TÜV Nord-Nachprüfung liegen nach Kenntnis der DUH den Behörden bereits seit Ende September vor.

"Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium müssen die Prüfergebnisse sofort der Öffentlichkeit zugänglich machen, dabei Ross und Reiter nennen und den Filtern, die mangelhaft oder gar nicht filtern mit sofortiger Wirkung die Allgemeine Betriebserlaubnis für die getesteten und alle baugleichen Systeme entziehen. Der sofortige Verkaufsstopp der durchgefallenen Pseudofilter kann nur ein erster Schritt sein. Zwingend notwendige Konsequenz ist eine umfassende Rückrufaktion für alle bereits eingebauten Nachrüstsysteme der betroffenen Fabrikate", verlangte DUH-Bundesge-schäftsführer Jürgen Resch. Die DUH geht davon aus, dass ca. 50.000 Autofahrer identische bzw. baugleiche Systeme wie die jetzt durchgefallenen eingebaut haben.

"Das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt müssen angesichts 800 Mio € Fördermittel für die Nachrüstung unabhängige Funktionskontrollen bei der Zulassung von Partikelfiltern grundsätzlich durchführen sowie die Abgasuntersuchungen um Funktionstests der Partikelfilter ergänzen. Wer zukünftig mit Scheinfiltern betrügen will, muss befürchten, erwischt zu werden. Um die Städte wirksam vom Feinstaub zu befreien, muss der Autofahrer darauf vertrauen können, dass die nachgerüsteten Filter ausreichend funktionieren und gleichzeitig den Motor nicht schädigen. Ein schnelles und konsequentes Handeln ist auch notwendig, um eine Verunsicherung der nachrüstwilligen Halter von Diesel-Pkw zu vermeiden", so Resch.

Die DUH hatte seit Anfang August mehrfach Ergebnisse von Vergleichstests bekannt gemacht, die sämtlich zeigten, dass bestimmte Billigfilter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfilterwirksamkeit in realitätsnäheren Vergleichstests weit verfehlen. Die betroffenen Filterhersteller waren daraufhin gerichtlich gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse vorgegangen. Die DUH hatte weiterhin die Politik immer wieder davor gewarnt, dass der Verzicht auf Kontrollen zu einem Markterfolg nichtwirksamer Scheinfilter führen und so am Ende die Nachrüstung von Diesel-Pkw insgesamt diskreditieren wird.
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