Die DVAG rät folgende Faustregeln in jedem Fall zu beachten:
- Der Versicherungsschutz sollte für stationäre Wohnwagen und Mobilheime inklusive Vorzelt und fest installierter Sonderausstattung, wie etwa Satellitenschüsseln oder Sonnenkollektoren, gelten.
- Bei einer guten Police können außerdem Überschwemmungsschäden mit eingeschlossen werden.
- Die Camping-Versicherung sollte auf offiziellen Campingplätzen ebenso wie im Winterlager greifen.
- Auch während der Überführung gilt die Versicherung, wenn der Wohnwagen auf einem LKW oder einem Zug transportiert wird. Ist man auf eigener Achse unterwegs, springt die Kasko-Versicherung ein.
- Nachfragen ist bei der Versicherung im Ausland wichtig, denn meist sind nur an Deutschland angrenzende Nachbarländer mit eingeschlossen. Eine Erweiterung auf fernere Länder gibt es häufig nur auf Anfrage, so die Experten der Deutsche Vermögensberatung (DVAG).