Die Wohngebäudeversicherung
Sie greift bei Schäden durch Hagel, Sturm, Feuer und Leitungswasser. Etwa wenn durch einen Sturm das Dach abgedeckt wurde, der Schornstein umgestürzt ist oder eine Mauer durch einen entwurzelten Baum eingedrückt wurde. Nebengebäude, wie eine Garage, sind in den Schutz eingeschlossen, wenn dies in der Police vermerkt und in der Versicherungssumme berücksichtigt ist. Wichtig: Sturmschäden sind grundsätzlich ab Windstärke acht abgesichert, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Kilometern in der Stunde entspricht. Als Nachweis reicht es aus, dass eine Wetterstation in der Nähe diese Sturmstärke gemessen hat oder dass Nachbargebäude ebenso durch das Unwetter beschädigt wurden.
Die Elementarschadenversicherung
Ein häufiger Irrtum ist, dass die Gebäudeversicherung auch bei Schäden durch Hochwasser zahlt. Das ist nicht der Fall. Nur wer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, ist bei Überschwemmung auf der sicheren Seite, betont die DVAG. Zudem wird die Gefahr solcher Schäden häufig unterschätzt. Denn sie entstehen nicht nur in Hochwassergebieten; die inzwischen häufigere Ursache ist Starkregen. Und davon sind auch Hausbesitzer betroffen, die nicht in der Nähe von Flussufern wohnen.
Die Hausratversicherung
Geht bei einem Sturm ein Fenster zu Bruch und ruiniert dabei zum Beispiel die Ledergarnitur, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Denn neben den Standardleistungen, wie Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden, kommt sie auch bei Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen auf, erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Auch Folgeschäden von Unwettern, wie etwa aufgrund von eindringendem Wasser durch ein löchriges Dach, sind inbegriffen.