Deshalb sollte jeder seine Investitionen und Sparmaßnahmen auf den Prüfstand stellen und zügig handeln. "Viele Sparer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie nicht genau wissen, wann sie welche Zulagen erhalten könnten oder wie der Antrag dafür zu stellen ist", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Daher schauen sich die Finanzprofis in den Beratungsgesprächen zuerst die individuelle Situation sowie die Ziele der Kunden genau an. Im zweiten Schritt erläutern die Vermögensberater unter anderem, welche Förderungen im Einzelfall infrage kommen, wie diese optimal genutzt werden und helfen zudem bei der Antragstellung.
Hier ein paar Tipps der DVAG, wie Verbraucher von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen noch im Jahr 2010 profitieren können:
Bausparvertrag
Wer bis Silvester 2010 mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag investiert, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent. Für Alleinstehende bedeutet das bis zu 45 Euro zusätzlich im Jahr. Voraussetzung: Das zu versteuernde jährliche Einkommen liegt unter 25.600 Euro. Für Ehepaare gibt es das Doppelte, wenn sie nicht mehr als 51.200 Euro verdienen. Wichtig: Wer neben den Zinsen auch die staatliche Bauzulage erhalten möchte, muss das Geld in der Regel später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
Riester-Rente
Für einen Riester-Vertrag erhalten Alleinstehende jährlich bis zu 154 Euro Grundzulage vom Staat, Ehepaare das Doppelte. Für jedes Kind gibt es je nach Geburtsjahr noch einmal 185 oder 300 Euro dazu. Junge Sparer unter 25 bekommen zudem einen einmaligen Einstiegsbonus von 200 Euro. Die Zulagen erhält in der Regel, wer mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investiert. Der notwendige Mindestanteil für 2010 kann noch bis zum 31. Dezember auf die Police eingezahlt werden. "Achtung: Die Zulagen fließen nicht automatisch, sie müssen beantragt werden. Das kann auch noch rückwirkend für die letzten beiden Jahre passieren. Am einfachsten ist das über einen Dauerzulagenantrag", raten die Experten der DVAG.
Rürup-Rente
Satte Steuervorteile gewährt der Staat in puncto Rürup-Rente. Für Selbstständige ist das die einzige Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Aber auch Angestellte können sie nutzen. So funktioniert's: Noch dieses Jahr einen Rürup-Vertrag abschließen und bei der Steuererklärung 70 Prozent des geleisteten Beitrags geltend machen. Dieser Anteil erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die gesamten Beiträge absetzbar sind. Eine Sonderzahlung am Jahresende lohnt doppelt: Denn so steigt die finanzielle Vorsorge fürs Rentenalter, gleichzeitig sinkt die Steuerlast für das aktuelle Jahr.