Damit die Kleinen in jeder Situation geschützt sind, übernimmt beispielsweise eine private Unfallversicherung der Eltern, die den Schutz für die gesamte Familie einschließt, die Kosten. Alternativ kommt auch eine private Kinderunfallversicherung in Frage. Noch umfassender sind sie allerdings über eine private Kinderinvaliditätsversicherung geschützt: "Hierbei ist das Kind nicht nur abgesichert, wenn eine Behinderung durch einen Unfall, sondern auch, wenn sie durch eine Krankheit verursacht wurde", so die Vermögensberater der DVAG.
Die Deutsche Vermögensberatung weist außerdem darauf hin, dass neben einem genügenden Versicherungsschutz es auch wichtig ist, vor Schulbeginn den künftigen Schulweg abzugehen und regelmäßig zu üben. Beim gemeinsamen Training hilft "laut denken". Klare, kurze Merksätze prägen sich gut und schnell ein. Handfeste Regeln sind mitunter: "Rot - Stopp" an Fußgängerampeln, "Zebrastreifen - warten!" oder "linksrechtslinks" bevor sie eine Straße überqueren. Die kleinen Verkehrsteilnehmer sollten jedoch vorerst nur zu Fuß zur Schule gehen und nicht mit dem Rad fahren, rät Ortwin Schmidt, Polizeihauptkommissar und Verkehrslehrer bei der Polizei: "Den Sechs- und Siebenjährigen fehlt der nötige Überblick über das gesamte Verkehrsgeschehen. Wir empfehlen deshalb, die Kinder in den ersten drei Schuljahren nicht mit dem Rad fahren zu lassen - höchstens in Begleitung der Eltern."