Mit dem Inkrafttreten der novellierten Amateurfunkverordnung am 24.6.2024 war deren Duldungsregelung ausgelaufen. „Unsere vielen Gespräche beim Ministerium für Digitales und Verkehr und der Bundesnetzagentur haben also Erfolg gehabt, und neben der Klasse A darf nun auch die Klasse E wieder dieses Band an der Grenze zwischen Kurz- und Ultrakurzwelle aktiv nutzen“, freut sich der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner. „Diese gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Runder Tisch Amateurfunk (RTA), BNetzA, Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC hat sich erneut bewährt.“
- Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E mit maximal 100 W PEP senden, nur horizontale Polarisation ist erlaubt. Im Rest des Bandes sind maximal 25 W PEP zulässig.
- Im 4-m-Band ist ausschließlich für Inhaber der A-Lizenz Funkbetrieb im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz zulässig. Die max. Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.