Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u. a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich.
Eine Zusammenfassung der Novellierung stellt der DARC zur Verfügung:
https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/redaktion/DARC-Portal/2024/2406/AFuV2024-Schnelluebersicht.pdfSchnellübersicht.
Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html).
Die novellierte AFuV wurde am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus dem Jahr 2023 des zuständigen Ministeriums findet sich unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html.