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Public Viewing geht in die Verlängerung

(lifePR) (Berlin, )
Während der Fußball-Europameisterschaft sind öffentliche Fernsehübertragungen im Freien auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr gestattet. Einer Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2008 zugestimmt (Drucksache 233/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Diese Entscheidung entspricht der zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 seinerzeit erlassenen Verordnung. Für die Dauer der Veranstaltung war eine Ausnahmeregelung getroffen worden. Damit kann das Public Viewing auf Freilichtbühnen, Festplätzen, Sportanlagen, Marktplätzen, öffentlichen Plätzen, in Freiluftgaststätten u. ä. durchgeführt werden. Dies auch noch nach 22:00 Uhr.

Da es sich bei der Fußball-Europameisterschaft in diesem Jahr ebenfalls um ein seltenes internationales, sportliches Ereignis von herausragender Bedeutung handelt, hat der Bundesrat dem Erlass auch dieser Bundes-Verordnung zugestimmt.

Informationen rund um das Thema Recht: www.anwaltauskunft.de.
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