Diese Entscheidung entspricht der zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 seinerzeit erlassenen Verordnung. Für die Dauer der Veranstaltung war eine Ausnahmeregelung getroffen worden. Damit kann das Public Viewing auf Freilichtbühnen, Festplätzen, Sportanlagen, Marktplätzen, öffentlichen Plätzen, in Freiluftgaststätten u. ä. durchgeführt werden. Dies auch noch nach 22:00 Uhr.
Da es sich bei der Fußball-Europameisterschaft in diesem Jahr ebenfalls um ein seltenes internationales, sportliches Ereignis von herausragender Bedeutung handelt, hat der Bundesrat dem Erlass auch dieser Bundes-Verordnung zugestimmt.
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