Auch im Internet gilt, dass es keine Wahrheitsfindung um jeden Preis geben darf. Deshalb ist die Forderung nach Eingriffsbefugnissen unter Verwendung von Ermittlungstechniken, die denen der Internetkriminalität ebenbürtig sind ("auf Augenhöhe") abzulehnen.
Ebenso bedenklich erscheinen Forderungen nach der Ausweitung des materiellen Strafrechts im Vorfeld von Rechtsgutsverletzungen durch Schaffung neuer abstrakter Gefährdungsdelikte. Soweit der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke fordert einen neuen Straftatbestand der "Datenhehlerei" einzuführen, weist der DAV auf die Notwendigkeit hin, dies nicht nur mit Blick auf Internetaktivitäten mit "geklauten Identitäten" zu prüfen, sondern folgerichtig auch auf andere Formen des Ankaufs von illegal erlangten Daten zu erstrecken. "Damit meinen wir auch den Ankauf illegal beschaffter Steuerdaten aus dem Ausland", so Lübbert weiter.