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Anti-Terror-Gesetze auf den Prüfstand!

DAV fordert ausgewogene und unabhängige Evaluation der Sicherheitsgesetze / 62. Deutscher Anwaltstag in Strasbourg (2. bis 4. Juni 2011)

(lifePR) (Strasbourg/Berlin, )
Die Diskussion um die Verlängerung der so genannten Anti-Terror-Gesetze hat auf ein Problem aufmerksam gemacht, das zunehmend Wissenschaft und Politik beschäftigt: Die Frage der Evaluierung von Polizei- und Sicherheitsgesetzen. Die Regierungskoalition streitet derzeit darüber, ob diese Regelungen, die am 10. Januar 2012 auslaufen würden, verlängert oder gar "entfristet" werden sollen. Aufgrund der Eingriffe in die Bürger- und Freiheitsrechte fordert der DAV zunächst eine gründliche, ausgewogene und unabhängige Evaluation der entsprechenden Vorschriften, bevor über eine Verlängerung nachgedacht wird. Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung weist der DAV darauf hin, dass die EU-Innenkommissarin selbst eine grundlegende Überarbeitung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie angekündigt hat. Eine nationale Regelung auf der alten EU-Richtlinie ergibt nach Ansicht des DAV keinen Sinn, so dass hier zunächst die Entwicklungen in der EU nicht nur abgewartet, sondern auch mitgestaltet werden sollten.

"Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden im Rahmen u. a. von Terrorismusbekämpfung, Netzfahndung, Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachungen wirken weit in grundrechtsrelevante Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger ein. Es ist deshalb geboten, dass die - vielleicht im Einzelnen aus übergeordneten Interessen hinnehmbaren - Grundrechtseingriffe so gering wie möglich gehalten werden. Darüber hinaus müssen die Eingriffsbefugnisse, die sich in der täglichen Praxis als nicht erforderlich, ungeeignet, ineffizient oder unverhältnismäßig erwiesen haben, wieder zurückgenommen werden", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident in Strasbourg. Das mache es notwendig, die auf die Bekämpfung der neuen Kriminalitätsformen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Internetkriminalität abzielenden Eingriffsbefugnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Erforderlichkeit in der Praxis laufend zu beobachten.

Die vom Gesetzgeber geforderte Überprüfung der Anti-Terrorgesetze hat bisher nur in unzureichender Form stattgefunden. Notwendig ist eine unabhängige, ausgewogene, fortlaufende und gründliche Evaluation der Sicherheitsgesetze. Erst dann könne über die Verlängerung einzelner Maßnahmen entschieden werden. "Die Schwere der Grundrechtseingriffe verbietet die generelle Entfristung dieser Maßnahmen", stellt Ewer klar.

Aus der verfassungsrechtlichen Verankerung von Evaluierungspflichten folgen weitreichende Anforderungen an eine ausgewogene und unabhängige Evaluation. Auch mögliche grundrechtsschonende Eingriffe alternativ oder auch die Frage, ob die zu Suchenden nicht längst auf Verschlüsselungs- und Störprogramme ausgewichen sind.

Die Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung ist zurzeit nach Ansicht des DAV nicht notwendig, da auf EU-Ebene eine grundlegende Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt wurde. Die Bundesregierung sollte jetzt Einfluss auf die Neufassung der Richtlinie nehmen. Die verdachtslose Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrsdaten stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. In diesem Zusammenhang wird als Alternative das so genannte "Quick-Freeze-Verfahren" diskutiert.

Auf dem 62. Deutschen Anwaltstag diskutieren am 3. Juni 2011 auf Veranlassung des DAV-Gefahrenabwehrrechtsausschusses verschiedene Vertreter das Thema der Evaluation der Sicherheitsgesetze (11.30 - 13.00 Uhr, Ausschuss Gefahrenabwehrrecht). Beabsichtigt ist, die Ergebnisse der DAT-Diskussion in ein DAV-Eckpunktepapier zur Evaluierung von Polizei- und Sicherheitsgesetzen einfließen zu lassen.
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