"Die begrüßenswerten Ziele der Reform des Punktesystems, nämlich die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Vereinfachung des Punktesystems, stehen mit den Verschlechterungen in keinem Verhältnis", so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, DAV-Vizepräsident. Auch sei die Einteilung der künftigen Punktevergabe so nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung werde die Möglichkeit der feineren Unterscheidung der Vergehen von eins bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise würden ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.
Eine weitere Verschlechterung ist die Tatsache, dass mit der Reform die Möglichkeit entfallen soll, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar den Punktestand abzubauen. "Bislang hatte der Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar seinen Punktestand zu reduzieren", erläutert Riedmeyer weiter. Nach dem Entwurf solle die Teilnahme an dem zukünftig vorgesehenen Fahreignungsseminar ab einem Punktestand von sechs Punkten verpflichtend sein. Sie solle keinen Punkteabbau zur Folge haben, aber mit zirka 600 Euro doppelt so viel kosten wie bisher. "Dies benachteiligt die Betroffenen unangemessen", so Riedmeyer.
Zukünftig soll es erst ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro (statt bisher 40 Euro) zu einem Punkteeintrag kommen. Gleichzeitig wird aber geplant, die Regelbußen zu erhöhen, sodass von diesem "Vorteil" nichts bleiben wird, warnt der DAV.